Explosionsgeschützte Beleuchtung ist für den Einsatz in Umgebungen mit potenziell explosionsgefährdeten Atmosphären konzipiert, in denen brennbare Gase, Dämpfe, Flüssigkeiten oder brennbare Stäube vorhanden sein können. Diese Umgebungen werden basierend auf der Häufigkeit und Dauer des Vorhandenseins dieser gefährlichen Materialien in verschiedene Zonen oder Abteilungen eingeteilt. Hier sind die häufigsten Arten explosionsfähiger Atmosphären, in denen explosionsgeschützte Beleuchtung eingesetzt wird:
Gasatmosphären:
Zone 0: In dieser Zone sind explosionsfähige Gase oder Dämpfe ständig oder über längere Zeiträume vorhanden. Explosionsgeschützte Beleuchtungskörper, die für Zone 0 ausgelegt sind, müssen in der Lage sein, potenzielle Zündquellen einzudämmen.
Zone 1: In dieser Zone können im Normalbetrieb explosive Gase oder Dämpfe auftreten. Explosionsgeschützte Beleuchtungskörper für Zone 1 sollen das Eindringen explosiver Gase verhindern und vor äußeren Zündquellen schützen.
Staubatmosphären:
Zone 20: In dieser Zone ist brennbarer Staub ständig oder über längere Zeiträume vorhanden. Explosionsgeschützte Beleuchtungskörper für Zone 20 müssen in der Lage sein, potenzielle Zündquellen einzudämmen und die Ausbreitung von Flammen zu verhindern.
Zone 21: In dieser Zone kann im Normalbetrieb brennbarer Staub auftreten. Explosionsgeschützte Beleuchtungskörper für Zone 21 sollen das Eindringen von brennbarem Staub verhindern und vor äußeren Zündquellen schützen.
Gemisch aus Gasen und Stäuben:
Zone 22: In dieser Zone kann es im Normalbetrieb zu einer Mischung aus brennbarem Staub und Luft kommen. Explosionsgeschützte Beleuchtungskörper für Zone 22 sollen das Eindringen von brennbarem Staub verhindern und vor äußeren Zündquellen schützen.
Abteilungen der Klassen I, II und III:
Klasse I, Abteilung 1 (Abteilung 1): An Orten, an denen unter normalen Betriebsbedingungen ständig, zeitweise oder periodisch zündfähige Konzentrationen brennbarer Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten vorhanden sind.
Klasse I, Abteilung 2 (Abteilung 2): An Orten, an denen zündfähige Konzentrationen brennbarer Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten nur unter anormalen Bedingungen vorhanden sind, z. B. bei einem Behälterausfall oder einem Systemausfall.
Klasse II, Abteilung 1 (Div. 1): An Orten, an denen unter normalen Betriebsbedingungen ständig, zeitweise oder periodisch brennbarer Staub vorhanden ist.
Klasse II, Abteilung 2 (Abteilung 2): An Orten, an denen brennbarer Staub nur unter außergewöhnlichen Bedingungen vorhanden ist.
Die spezifische Klassifizierung kann je nach regionalen Standards und Vorschriften variieren. Explosionsgeschützte Beleuchtungskörper sind so konzipiert und zertifiziert, dass sie die Anforderungen dieser verschiedenen Zonen und Abteilungen erfüllen und eine sichere Beleuchtungslösung in gefährlichen Umgebungen bieten, in denen Explosionsgefahr besteht.
